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Bis zu 62 % mehr Ende 2030 – der nächste Preisrekord am Immobilienmarkt

Bis zu 62 % mehr Ende 2030 – der nächste Preisrekord am Immobilienmarkt

Ökonomen warnen wegen Rekord-Preisanstieg

Das muss doch irgendwann mal ein Ende haben – so dachten viele, wenn in den vergangenen Monaten neue Zahlen zum Preisanstieg auf dem Immobilienmarkt veröffentlicht wurden. Doch ein Ende des Aufwärtstrends ist nicht in Sicht. Vielmehr ist im zweiten Quartal der Preisindex für Wohnimmobilien so stark gestiegen wie seit dem Beginn der Zeitreihe im Jahr 2000 nicht. Um 10,9 Prozent verteuerten sich Wohnungen und Häuser im Vergleich zum gleichen Zeitraum des Vorjahres, meldete das Statistische Bundesamt am Freitag. Im Vergleich zum ersten Quartal dieses Jahres betrug das Plus 3,7 Prozent.

Vor allem in den sieben größten deutschen Städten – Berlin, Hamburg, München, Köln, Frankfurt, Stuttgart und Düsseldorf – zogen die Preise noch mal kräftig an. Häuser waren dort zuletzt 14,7 Prozent teurer als vor einem Jahr, Eigentumswohnungen 12,9 Prozent. Der Anstieg der Neuvertragsmieten hat sich dagegen zuletzt abgeflacht, wie ein Blick in die Statistik des Analysehauses Empirica zeigt. Diese lagen im zweiten Quartal in Deutschland im Mittel 4,3 Prozent höher als vor einem Jahr. Gegenüber dem ersten Quartal betrug der Preisanstieg nur 1,1 Prozent.

„Es wird in Deutschland nicht morgen zum Crash kommen“

Wenn die Kaufpreise deutlich stärker steigen als die Mieten, ist das für Ökonomen ein Warnsignal: Blasengefahr. Empirica-Vorstandschef Reiner Braun ist aber noch gelassen. Dass Käufer für eine Immobilie heute oft das 40-fache dessen zahlen, was sie jährlich an Mieteinnahmen dafür verlangen könnten, sei „völlig okay“. Selbst unter Berücksichtigung von Instandhaltungskosten komme noch eine Nettorendite von etwa 1 % dabei heraus. „Das ist mehr „Das ist mehr als bei anderen Anlagen. Und im Vergleich zu Aktien erscheint vielen Käufern das Risiko bei Immobilien geringer.“ Selbst für Selbstnutzer, die bislang noch zur Miete wohnen, könne sich der Kauf wegen der niedrigen Zinsen für Immobilienkredite noch lohnen. „Wenn das Zinsniveau steigt, kann sich das aber auch schnell ändern“, warnt Braun. Sorgen bereitet ihm, dass das Volumen der Wohnungsbaukredite in Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt zuletzt zugenommen hat. In Deutschland liege es aktuell bei 46 Prozent, in Spanien sei in der Finanzkrise die Blase bei einem Wert von 63 Prozent geplatzt. „Es wird in Deutschland nicht morgen zum Crash kommen“, sagt Braun. „Aber das Risiko ist gestiegen.“ Seit Jahren trifft auf dem Immobilienmarkt in den Ballungszentren, ob Miete oder Kauf, eine überaus große Nachfrage auf ein vergleichsweise geringes Angebot. Die große Koalition konnte daran wenig ändern. Statt der angekündigten 375.000 Wohnungen im Jahr wurden nur rund 300.000 fertig. Im Wahlkampfendspurt war es vor allem SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz, der dies zum Thema machte. Auf 400.000 im Jahr will er die Zahl steigern. Die Geschichte zeige, dass dies möglich sei – mehr noch: 1973 seien in Deutschland 800.000 Wohnungen gebaut worden.

Das besagte Jahr markiert tatsächlich den bisherigen Höhepunkt der Bautätigkeit in Deutschland. 810.444 fertiggestellte Wohnungen vermerkt das Statistische Bundesamt, davon gut 714.000 in Westdeutschland und 96.000 in der DDR. Immobilienfachleute halten diesen Vergleich aber für wenig zielführend. „Das war eine ganz andere Zeit“, sagt Michael Voigtländer vom Institut der deutschen Wirtschaft in Köln. Nachdem in der Nachkriegszeit 4 Millionen Wohnungen gefehlt hätten, habe die Gesellschaft eine andere – aufgeschlossenere – Haltung zum Bauen gehabt als heute. „Bauland war viel einfacher verfügbar.“ Und auch die Bauwirtschaft habe noch mehr Kapazitäten gehabt.

Voigtländer ist skeptisch, ob die nächste Bundesregierung an diesen Stellschrauben so viel drehen kann. Durch die vielen Bauvorschriften – von 20.000 ist inzwischen die Rede – sei es schwer, Fachkräfte aus dem Ausland anzulernen. Zugleich soll aus Gründen des Klimaschutzes möglichst wenig Fläche neu versiegelt werden. „Der Wohnungsmarkt war erfolgreicher, als sich die Politik weniger eingemischt hat“, konstatiert Voigtländer. Für hilfreich hielte er es, wenn zumindest die in Deutschland vergleichsweise hohen Kaufnebenkosten sinken würden, etwa durch den von der Union geplanten Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer. Ein Prüfauftrag dafür stand allerdings auch schon im Koalitionsvertrag von 2018, ohne dass daraus etwas wurde. Empirica-Chef Reiner Braun rät dazu, sich nicht zu sehr auf die Zahl der fertiggestellten Wohnungen zu fokussieren.

So manche in den siebziger Jahren hochgezogene „West-Platte“ – damals entstanden Hochhaussiedlungen wie Köln-Chorweiler oder die Berliner Gropiusstadt – wäre heute kaum mehrheitsfähig, vermutet er. „Wenn man viel baut, baut man auch viel Mist.“

Quelle:

https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/immobilienmarkt-oekonomen-warnen-wegen-rekord-preisanstieg-17553380.html

 

Die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude ersetzt die bisherige Förderung

Die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude ersetzt die bisherige Förderung

Haben Sie vor, in ein energie­sparendes Gebäude zu investieren? Sehr gute Idee! Damit können Sie Ihre Energie­kosten dauerhaft senken und das Klima schützen.

Wichtig für Ihre Pläne: Im Rahmen des Klima­schutz­programmes 2030 entwickelt die Bundes­regierung die Förderung für energie­effiziente Gebäude weiter. Die neue „Bundes­förderung für effiziente Gebäude (BEG)“ startet bei der KfW zum 01.07.2021.

Sie gilt für alle Wohngebäude, B. für Eigentums­wohnungen, Ein- und Mehr­familien­häuser oder Wohnheime, sowie für alle Nichtwohngebäude, B. für Gewerbe­gebäude, kommunale Gebäude oder Krankenhäuser.

Welche Förderung kommt für Sie in Frage? Sie haben die Wahl!

Hier erhalten Sie einen ersten Überblick über die Änderungen und Neu­regelungen zum 01.07.2021 sowie zu den Änderungen, die schon ab dem 01.01.2021 gelten. Damit können Sie auch entscheiden, ob Sie noch rechtzeitig eine Förderung nach der bisherigen Regelung beantragen möchten – oder ob Sie warten, bis die neue Regelung gilt.

Gemeinsam für den Klimaschutz – Hintergrund und Zielsetzung

In unseren Gebäuden steckt großes Energie­spar­potenzial: Etwa 25 % unseres CO2-Ausstoßes fallen durch Gebäude und ihre Energie­versorgung an. Mit dem Klima­schutz­programm 2030 hat die Bundes­regierung deshalb beschlossen, die Gebäude­förderung weiter­zu­entwickeln und noch attraktiver zu machen.

Ein zentraler Punkt: Die KfW-Förderung in diesem Bereich wird jetzt unter einem Dach zusammen­gefasst – als „Bundes­förderung für effiziente Gebäude (BEG)“. Die neue Förderung soll dazu beitragen, durch eine Kombination aus Energie­einsparung und Einsatz erneuerbarer Energien den Primär­energie­bedarf von Gebäuden bis 2050 um rund 80 Prozent gegenüber 2008 zu senken.

Beim Bauen und Sanieren spielen zukünftig Nach­haltigkeit, Digitalisierung und erneuerbare Energien eine größere Rolle. Maßnahmen in diesen Bereichen werden daher mit einer höheren Förderung belohnt. Ein Beispiel: Sie erhalten bis zu 75.000 Euro Zuschuss, wenn Sie Ihr Ein­familien­haus sanieren und dabei die Stufe „Effizienz­haus 40“ mit einer Erneuerbaren-Energien-Klasse erreichen. Höhere Förderung erhalten Sie auch, wenn Sie für Ihr Wohn­gebäude einen individuellen Sanierungs­fahrplan erstellen lassen und vollständig umsetzen.

Wir berücksichtigen bei Wohn­gebäuden vollständig umgesetzte individuelle Sanierungs­fahr­pläne mit einer höheren Förderung.

Ein weiteres Plus: Es wird leichter, die Förderung zu beantragen. In Zukunft stellen Sie nur noch einen einzigen Antrag – darin enthalten sind auch die Fach­planung und Baubegleitung.

Wohngebäude

Ab dem 01.07.2021 können Sie die neuen Förder­kredite und Zuschüsse der „Bundes­förderung für effiziente Gebäude (BEG)“ beantragen – für einen Neubau oder für die Sanierung zum Effizienz­haus sowie einzelne energetische Maßnahmen. Die Förderung für Bau­begleitung beantragen Sie direkt zusammen mit Ihrem Kredit oder Zuschuss. Grundsätzlich gilt: Sie dürfen mit Ihrem Vorhaben erst nach Beantragung starten.

Neubau:

Wenn Sie ein neues Effizienzhaus bauen oder kaufen, wird dies wahl­weise mit einem Kredit mit Tilgungszuschuss oder einem direkt ausgezahlten Zuschuss gefördert – Sie haben die Wahl.

Darüber hinaus erhalten Sie eine Förderung für die Fach­planung und Bau­begleitung sowie eine Nachhaltigkeits­zertifizierung.

Sanierung von bestehenden Immobilien zum Effizienzhaus

Wenn Sie ein Wohngebäude zum Effizienzhaus sanieren oder ein frisch saniertes Effizienz­haus kaufen, wird dies mit einem Kredit mit Tilgungszuschuss oder einem direkt ausgezahlten Zuschuss gefördert. Darüber hinaus erhalten Sie eine Förderung für die Fach­planung und Bau­begleitung. Ist eine Immobilie schon über 5 Jahre alt, so wird die Sanierung, wenn der Bau­antrag oder die Bau­anzeige für Ihr Wohn­gebäude zum Zeit­punkt des Antrags mindestens 5 Jahre zurückliegt, künftig auch gefördert. Wichtig ist dabei, die Reihenfolge zu beachten. Sie dürfen mit Ihrem Vorhaben erst nach Beantragung starten!

Neu: 5 % Extrazuschuss mit einem Sanierungsfahrplan (isFP)

Gemeinsam mit einer Expertin oder einem Experten für Energie­effizienz können Sie einen individuellen Sanierungs­fahrplan (iSFP) erstellen. Dann haben Sie max. 15 Jahre Zeit, um Schritt für Schritt zu sanieren und die gewünschte Effizienz­haus-Stufe zu erreichen. Das Extra: Ihr Zuschuss steigt um 5 %.

Einzelne energetische Maßnahmen in bestehenden Immobilien

Wenn Sie ein Wohn­gebäude mit einzelnen energetischen Maßnahmen sanieren, erhalten Sie eine Förderung in Form eines Kredits mit Tilgungszuschuss im Rahmen der „Bundes­förderung für effiziente Gebäude – Einzel­maßnahmen (BEG EM)“.

Einzelne Maßnahmen bei der Heizungstechnik

Sie erhalten max. 60.000 Euro als Kredit je Wohneinheit.

  • Ihr Vorhaben wird zukünftig gefördert, wenn der Bau­antrag oder die Bau­anzeige für Ihr Wohn­gebäude zum Zeit­punkt des Antrags mindestens 5 Jahre zurückliegt.
  • Ist Ihre einzelne Maßnahme Teil eines individuellen Sanierungs­fahrplans (iSFP), den Sie innerhalb von 15 Jahren umsetzen? Dann steigt Ihr Tilgungs­zuschuss für diese Maßnahme um 5 %.
  • Darüber hinaus erhalten Sie eine Förderung für die Fach­planung und Bau­begleitung.
 

Baubegleitung

Pflicht bei der Förderung: Für die Fach­planung und Bau­begleitung eines Effizienz­hauses oder einzelne energetische Maßnahmen bei bestehenden Gebäuden benötigen Sie eine Expertin oder einen Experten für Energieeffizienz aus der Liste der Deutschen Energie-Agentur (dena).

In Zukunft fördern wir im Rahmen der BEG auch eine akustische Fachplanung sowie die Nachhaltigkeitszertifizierung  eines Neubaus mit dem Qualitäts­siegel „Nachhaltiges Gebäude“. Informationen über die Nachhaltigkeits­zertifizierung und die Zertifizierungs­stellen finden Sie zum BEG-Start auf der Seite: www.nachhaltigesbauen.de.

Wenn Sie Ihre Heizungs­anlage erneuern oder optimieren wollen, kann sowohl eine Expertin oder ein Experte für Energie­effizienz als auch ein Fach­unternehmen die benötigten Bestätigungen ausstellen.

Für ein Effizienzhaus

Die Baubegleitung wird in der Kredit­variante mit einem zusätz­lichen Kredit­betrag und Tilgungs­zuschuss und in der Zuschuss­variante mit einem zusätz­lichen Zuschuss gefördert. Die Nachhaltigkeits­zertifizierung fördern wir mit einem zusätz­lichen (Tilgungs-)­zuschuss, wenn Sie eine Effizienz­haus-Stufe 40 oder 55 mit Nach­haltig­keits-Klasse erreichen. Es gelten die gleichen Höchst­beträge wie bei der Bau­begleitung. Davon erhalten Sie ebenfalls 50 % als (Tilgungs-)zuschuss.

Für einzelne energetische Maßnahmen bei bestehenden Gebäuden

Die Baubegleitung wird mit einem zusätz­lichen Kredit­betrag und Tilgungszuschuss gefördert. Wichtig: Stellen Sie den Antrag auf Baubegleitung direkt mit Ihrem Kredit- bzw. Zuschussantrag! Wenn Sie sich für einen Kredit entscheiden, erhöht sich Ihr Kreditbetrag um die Kosten der Bau­be­gleitung. Von diesen Kosten erhalten Sie 50 % als Tilgungszuschuss. Wenn Sie sich für einen direkt ausgezahlten Zuschuss entscheiden, erhöht sich Ihr Zuschuss um 50 % der Kosten für die Baubegleitung.

Nichtwohngebäude

Ab dem 01.07.2021 können Sie die neuen Förder­kredite und Zuschüsse der „Bundes­förderung für effiziente Gebäude (BEG)“ beantragen – für einen Neubau oder die Sanierung zum Effizienz­gebäude sowie einzelne energetische Maßnahmen. Die Förderung für die Bau­begleitung beantragen Sie direkt zusammen mit Ihrem Kredit oder Zuschuss.

Neubau

Wenn Sie ein neues Effizienzgebäude bauen oder kaufen, wird dies mit einem Kredit mit Tilgungszuschuss oder einem direkt aus­gezahlten Zuschuss – Sie haben die Wahl. Die Höchstgrenze der förder­fähigen Kosten orientiert sich an der Netto­grund­fläche des Gebäudes: Sie erhalten 2.000 Euro pro m2 Netto­grund­fläche, insgesamt max. 30 Mio. Euro. Darüber hinaus erhalten Sie eine Förderung für die Fach­planung und Bau­begleitung sowie eine Nachhaltigkeits­zertifizierung. Für kommunale Gebiets­körper­schaften sowie Gemeinde- und Zweck­verbände orientiert sich der Zinssatz an der Kapital­markt­entwicklung. Für alle übrigen Antrag­steller hängt der Zinssatz von Ihrer Bonität ab.

Sanierung von bestehenden Immobilien zum Effizienzgebäude

Wenn Sie ein Nichtwohngebäude zum Effizienzgebäude sanieren oder ein frisch saniertes Effizienz­gebäude kaufen, fördern wird dies mit einem Kredit mit Tilgungszuschuss oder einem direkt ausgezahlten Zuschuss – Sie haben die Wahl. Die Höchst­grenze der förder­fähigen Kosten orientiert sich an der Netto­grund­fläche des Gebäudes: Sie erhalten 2.000 Euro pro m2 Netto­grund­fläche, insgesamt max. 30 Mio. Euro. Ist die Immobilie über 5 Jahre alt, wird die Sanierung zukünftig gefördert, wenn der Bau­antrag oder die Bau­anzeige für Ihr Nicht­wohn­gebäude zum Zeitpunkt des Antrags mindestens 5 Jahre zurückliegt. Für kommunale Gebiets­körper­schaften sowie Gemeinde- und Zweck­verbände orientiert sich der Zinssatz an der Kapital­markt­entwicklung. Für alle übrigen Antrag­steller hängt der Zinssatz von Ihrer Bonität ab.

Einzelne energetische Maßnahmen in bestehenden Gebäuden

Wenn Sie ein Gebäude mit einzelnen energetischen Maßnahmen sanieren, wird dies mit einem Kredit mit Tilgungszuschuss im Rahmen der „Bundes­förderung für effiziente Gebäude – Einzel­maßnahmen (BEG EM)“ gefördert. Die Höchst­grenze der förder­fähigen Kosten orientiert sich an der Netto­grund­fläche des Gebäudes: Sie erhalten 1.000 Euro pro m² Netto­grund­fläche, insgesamt max. 15 Mio. Euro.

Einzelne Maßnahmen bei der Heizungstechnik

Ihre Förderung für einzelne energetische Maßnahmen:

  • Sie erhalten max. 15 Mio. Euro als Kredit.
  • Wir fördern Ihr Vorhaben zukünftig, wenn der Bau­antrag oder die Bau­anzeige für Ihr Gebäude mindestens 5 Jahre zurückliegt.
  • Für kommunale Gebiets­körper­schaften sowie Gemeinde- und Zweck­verbände orientiert sich der Zinssatz an der Kapital­markt­entwicklung. Für alle übrigen Antrag­steller hängt der Zinssatz auch von ihrer Bonität ab.
  • Darüber hinaus erhalten Sie eine Förderung für die Fach­planung und Bau­begleitung.
 

Die bisherigen Förderprodukte können Sie noch bis zum 30.06.2021 beantragen.

Gut zu wissen:

Zuschüsse für einzelne energetische Maßnahmen beantragen Sie seit 01.01.2021 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhr­kontrolle (BAFA).
Der Zuschuss Energieeffizient Sanieren – Zuschuss Brennstoffzelle (433) bleibt als eigen­ständige Förderung neben der BEG bestehen. Weitere Informationen zur neuen BEG-Förderung finden Sie auf der Seite des Bundes­ministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi).

Alle genauen Details mit den Produktseiten und den Tilgungszuschüssen finden Sie auf der Website:

https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Bundesförderung-für-effiziente-Gebäude/

 

 

Die Digitalisierung der Immobilienbranche!

Die Digitalisierung der Immobilienbranche!

Der Tod des Einzelmaklers?

Was ist denn nur passiert mit uns?

Früher hat man seine Eltern nach Rat gefragt, heute die Internetsuchmaschine! Die Älteren unter uns kennen noch eine Zeit, da wurde kein einziger Spielfilm mit Werbung durchseucht!

Wenn man jemanden treffen wollte ist man einfach hingegangen.

Die Zeiten sind längst vorbei, mittlerweile schauen wir gefühlt Werbefernsehen mit ein bisschen Film dazwischen.

Und wenn uns ein Produkt interessiert, schauen wir zuerst ins Internet und einkaufen tun wir da auch ganz hübsch.

Natürlich treffen wir noch Menschen, aber ein nicht unerheblicher Anteil unserer Kommunikation wird vom Smartphone übernommen.

Diese Entwicklung hat die Immobilienbranche innerhalb kürzester Zeit komplett verändert.

Immobilieninteressenten suchen zu über 90 % auf den gängigen Immobilienportalen nach passenden Angeboten und der zielgerichtete Gang des Eigentümers, ohne vorherige Internetrecherche, zum Immobilienbüro um die Ecke wird zur absoluten Ausnahme.

Da wundert es natürlich nicht, dass das große Geld sich in dieser Goldgräberstimmung die besten Plätze sichert. Solange es Kapitalgeber gibt, die diesen Verdrängungswettbewerb mit mehrstelligen Millionenbeträgen finanzieren, spielt es auch keine Rolle, ob diese Unternehmen Gewinne einfahren oder nicht.

Das war die Geburt der sogenannten „Internet-Makler“. Sie kennen diese Firmen, die Sie unter anderem im Vorabendprogramm fast schon gebetsmühlenartig zur Kontaktaufnahme mit mehr oder weniger sinnvollen Werbeversprechen ermuntern möchten und im Internet stets einen der oberen Plätze belegen oder Ihnen auf allen möglichen Seiten via POP-Ups eine kostenlose Immobilienbewertung anbieten. 

Marktanteile steigern um jeden Preis und Mitbewerber aus dem Markt drängen. Danach kann man immer noch Geld verdienen. Das ist die Devise! Mal schauen wie lange das gut geht und ob der Plan aufgeht.

Hier hat der Einzelmakler ganz klar das Nachsehen, dieses Werbeetat ist schlicht nicht auf zu bringen.

Und auch ganz klar, diese Entwicklung tut der Branche nicht gut! Leider ist das die gleiche Entwicklung, wie wir Sie in der Finanzdienstleistungsbranche auch erleben dürfen oder müssen.

„Wer nicht mit der Zeit geht, geht mit der Zeit“

Wer aber die Digitalisierung als Chance sieht und sukzessive sein Geschäft den modernen Zeiten anpasst, wird feststellen, dass sich dahinter auch für den kleinen „Player“ enorme Chancen ergeben.

Eine Veränderung des Marktes hat auch Vorteile.

Das Angebot für Immobilienmakler bzgl. Software, Werbeunterstützung, CRM-Systeme, etc. steigt nahezu täglich, so dass sich auch der „Kleine“ mit ein bisschen Umdenken, eins zu eins genauso gut aufstellen kann, wie die großen Player.

Für seinen Kunden kann dann die jahrelange Erfahrung in Verbindung mit der gereiften Marktkenntnis der entscheidende Vorteil sein.

Ich bin überzeugt, dass das gut aufgestellte, erfahrene „kleine“ Maklerunternehmen sich in diesem Wettbewerb durchaus behaupten werden.

Die Digitalisierung ist der Zeitgeist, viele Arbeitsschritte werden dadurch einfacher und schneller.

Trotzdem bleibt am Ende die Dienstleistung der einzelnen handelnden Personen der entscheidende Faktor über Erfolg und Misserfolg.      

Corona und Immobilienpreise !

Corona und Immobilienpreise !

Preisentwicklung der Angebotspreise in Augsburg

Quelle: IMV-Online

Eigentumswohnungen Augsburg

Augsburg gesamt

 

Wohnungsgrößen

Baujahresklasse

Preis € pro m²

2020

Preis € pro m²

2021

Veränderung

zum VJ in %

bis 65 m²

< 1970

3.916.–

4.608.–

17,67

ab 66 m²

< 1970

3.965.–

4.678.–

17,98

bis 65 m²

1971-2015

4.173.–

4.974.–

19,19

ab 66 m²

1971-2015

4.127.–

4.746.–

15,00

Stadtteil „Göggingen“
 

Wohnungsgrößen

Baujahresklasse

Preis € pro m²

2020

Preis € pro m²

2021

Veränderung

zum VJ in %

bis 65 m²

< 1970

3.546.–

4.028.–

13,59

ab 66 m²

< 1970

3.700.–

4.416.–

19,35

bis 65 m²

1971-2015

4.251.–

5.080.–

19,50

ab 66 m²

1971-2015

4.612.–

5.063.–

 9,78

Stadtteil „Haunstetten“
 

Wohnungsgrößen

Baujahresklasse

Preis € pro m²

2020

Preis € pro m²

2021

Veränderung

zum VJ in %

bis 65 m²

< 1970

3.837.–

4.504.–

17,38

ab 66 m²

< 1970

3.778.–

4.341.–

14,90

bis 65 m²

1971-2015

3.976.–

5.008.–

25,96

ab 66 m²

1971-2015

3.958.–

4.514.–

14,05

 Stadtteil „Hochzoll“
 

Wohnungsgrößen

Baujahresklasse

Preis € pro m²

2020

Preis € pro m²

2021

Veränderung

zum VJ in %

bis 65 m²

< 1970

3.745.–

4.192.–

11,94

ab 66 m²

< 1970

3.705.–

4.073.–

  9,93

bis 65 m²

1971-2015

4.230.–

4.740.–

12,05

ab 66 m²

1971-2015

4.257.–

4.939.–

16,00

Stadtteile „Innenstadt“ – „Jakobervorstadt“ – „Antonsviertel“

Wohnungsgrößen

Baujahresklasse

Preis € pro m²

2020

Preis € pro m²

2021

Veränderung

zum VJ in %

bis 65 m²

< 1970

4.518.–

5.429.–

20,16

ab 66 m²

< 1970

4.403.–

5.278.–

19,87

bis 65 m²

1971-2015

4.552.–

5.392.–

18,45

ab 66 m²

1971-2015

4.775.–

5.436.–

13,84

Stadtteil „Kriegshaber“

Wohnungsgrößen

Baujahresklasse

Preis € pro m²

2020

Preis € pro m²

2021

Veränderung

zum VJ in %

bis 65 m²

< 1970

3.616.–

4.211.–

16,45

ab 66 m²

< 1970

3.820.–

4.539.–

18,82

bis 65 m²

1971-2015

4.649.–

4.867.–

4,69

ab 66 m²

1971-2015

3.960.–

4.714.–

19,04

Stadtteil „Lechhausen“ 

Wohnungsgrößen

Baujahresklasse

Preis € pro m²

2020

Preis € pro m²

2021

Veränderung

zum VJ in %

bis 65 m²

< 1970

3.794.–

4.619.–

21,74

ab 66 m²

< 1970

3.801.–

4.743.–

24,78

bis 65 m²

1971-2015

3.941.–

4.665.–

18,37

ab 66 m²

1971-2015

4.017.–

4.510.–

12,27

Stadtteil „Oberhausen“

Wohnungsgrößen

Baujahresklasse

Preis € pro m²

2020

Preis € pro m²

2021

Veränderung

zum VJ in %

bis 65 m²

< 1970

3.800.–

4.457.–

17,29

ab 66 m²

< 1970

3.844.–

4.265.–

10,95

bis 65 m²

1971-2015

4.079.–

4.832.–

18,46

ab 66 m²

1971-2015

3.661.–

4.465.–

21,96

Stadtteil „Pfersee“
 

Wohnungsgrößen

Baujahresklasse

Preis € pro m²

2020

Preis € pro m²

2021

Veränderung

zum VJ in %

bis 65 m²

< 1970

3.974.–

4.622.–

16,31

ab 66 m²

< 1970

4.131.–

4.709.–

14,00

bis 65 m²

1971-2015

4.311.–

4.981.–

15,54

ab 66 m²

1971-2015

4.382.–

4.953.–

13,03

Stadtteil „Hochfeld“
 

Wohnungsgrößen

Baujahresklasse

Preis € pro m²

2020

Preis € pro m²

2021

Veränderung

zum VJ in %

bis 65 m²

< 1970

3.478.–

4.300.–

23,63

ab 66 m²

< 1970

4.079.–

4.533.–

11,13

bis 65 m²

1971-2015

3.846.–

5.713.–

48,54

ab 66 m²

1971-2015

4.450.–

5.417.–

21,73

7 Ideen zur Ermittlung und Wertsteigerung Ihrer Immobilie

7 Ideen zur Ermittlung und Wertsteigerung Ihrer Immobilie

Der Wert eines Hauses ist nur dann gewinnbringend, wenn der Eigentümer bzw. die Hausverwaltung über die gesamte Nutzungsdauer für einen beständigen Werterhalt sorgt. Dann ist es möglich und sinnvoll, mit gezielten Maßnahmen eine konkrete Wertsteigerung zu realisieren. Was sich hinter diesen Methoden verbirgt, erläutern unsere Ausführungen und Tipps zum Thema Wertsteigerung.

1. Bewertung: So erhalten Sie einen realistischen Verkaufspreis

Wenn Sie Ihre Immobile verkaufen möchten, ist keineswegs die subjektive Berechnung eines stolzen Hausbesitzers von Belang. Die meisten Immobilienbesitzer überschätzen den Wert ihrer Immobilie – vor allem wegen der starken emotionalen Bindung. Überhöhte Preise können potenzielle Käufer jedoch abschrecken.
Einrichtungsmerkmale wie Holzvertäfelungen oder goldene Wasserhähne haben wenig bis gar keinen Einfluss auf den Wert einer Immobilie. Nur die Glücklichen finden einen Käufer, der ihre Vorlieben teilt und bereit ist, entsprechend zu zahlen. Wenn Sie den Wert Ihres Immobilienbesitzes – der sich in Verkehrswert und Marktwert aufspalten lässt, objektiv ermitteln möchten, hilft das Baugesetzbuch weiter. Dies ist die Rechtsquelle der „Verordnungen zur Grundstücksbewertung“. Neben dem bekannten „Standort“ und rechtlichen Umfeld (z. B. Denkmalschutz) sind auch Rahmenbedingungen von entscheidender Bedeutung. Realistische Verkaufspreise erleichtern das Marketing und beschleunigen den Verkauf.

Folgende Faktoren bestimmen den Immobilienwert:

  • Lage
  • Bodenrichtwert
  • Objektart
  • Baujahr der Immobilie
  • Größe und Wohnfläche
  • Renovierungszustand

Wie ist die Technische und energetische Ausstattung? Das bedeutet: Ich werde keine wertschöpfenden Maßnahmen ohne vorherige Werterhaltung durchführen können, die wirtschaftlich sinnvoll sind.

2. Lohnt sich eine Sanierung vor dem Verkauf?

Durch Sanierungsmaßnahmen wird die ursprüngliche Bausubstanz wiederhergestellt. Typische Beispiele sind Feuchtigkeitsschäden, Schimmelbefall oder Löcher in der Dachhaut.

Bei größeren Mängeln müssen Sie Kosten und Nutzen abwägen. Kleinere Schönheitsfehler sollten Sie direkt ausbessern – so nehmen Sie möglichen Käufern die Argumente für eine Preissenkung. Umgangssprachlich nennt man es „Schönheitsreparaturen“. Das kann der neue Anstrich oder der zeitgemäße Bodenbelag sein, weil der Alte seine besten Jahre hinter sich hat. Der eigentliche Sprung über die Werterhaltung einer Immobilie hinaus gelingt über Modernisierung und weitere wertsteigernde Maßnahmen. Für eine Modernisierung muss kein Schaden vorliegen. Es geht darum, technische und optische Verbesserungen an Bauteilen zu erwirken und den eigentlichen Nutzwert zu erhöhen.

3. Mehr Mehrwert-Tipps

Beim Wohnraum gilt: Mehr ist mehr, und die Erweiterung des Wohnraums wird definitiv einen Mehrwert bringen. Vielleicht ist es sinnvoll, bei der Dachsanierung gleichzeitig das Dachgeschoss auszubauen? Auch beheizte Wintergärten können die Wohnfläche deutlich vergrößern und das Wohnambiente aufwerten. Ganz oben auf der Liste stehen Bäder und Küchen. Da deren Renovierungen oft zeitaufwändig und teuer sind, überzeugen immer die neuesten Designs und smarte Technologien oder Sicherheitstechnik Ihren potenziellen Käufer. Barrierefreie Duschen, helle Farben vielleicht sogar genug Platz für eine Sauna? Die Gärten und Grünflächen rund um die Immobilie sollten bei der Wertermittlung nicht unterschätzt werden. Ein großartiger Zustand, um das Aussehen sofort zu verbessern, ist eine Sache, aber ein großer Garten, ein schöner Rasen, eine hochwertige Bepflanzung und eine reife Atmosphäre werden sich beim Verkauf finanziell auszahlen. Oft wird die Liebe zu einer Immobilie beim ersten Anblick entfacht, und hier zählt neben Einfahrt und Fassade ganz besonders der hübsche Garten.

4. Was ist mit Homestaging gemeint?

Homestaging bezeichnet die professionelle Ausstattung von Räumen, einer Wohnung oder von kompletten Immobilien zur Verkaufsförderung. Hierbei geht es um das gezielte Arrangieren von Möbeln, Farbe, Licht, Wand- und Fußbodengestaltung, was sowohl den Verkaufswert Ihrer Immobilie steigert als auch das
Vorstellungsvermögen des potenziellen Käufers anregt. Laut Umfragen wird durch Homestaging die Verkaufszeit um ein Drittel bis zur Hälfte und ein 10 - 15 % höherer Verkaufspreis erzielt.

5. Schön-Wetter-Optimierung

Lassen Sie Ihre Immobilie für Exposés oder für online-Plattformen in neuem Glanz erstrahlen. Informieren Sie sich bei uns über einen Bildbearbeitungs-Service. So können Aufnahmen, welche an grauen Tagen geschossen wurden, in das rechte Licht gerückt werden. Damit Ihre Immobilie vor strahlend blauem Himmel herausstechen kann.

6. Unterlagen für den Immobilienverkauf zusammenstellen

Bevor Sie Ihre Immobilie zum Verkauf anbieten, sollten Sie die wichtigsten Unterlagen zusammenstellen.

Um den Verkauf Ihrer Immobilie in die Gänge zu bringen ist vor allem die Ausarbeitung und das zusammentragen folgender Dokumente essenziell. Im folgenden Punkt erhalten Sie eine Übersicht aller wichtigen Dokumente.

Zu den wichtigsten Dokumenten gehören:

  • Aktueller Grundbuchauszug
  • Lageplan und Flurkarte
  • Bemaßte Grundrisse und Baupläne
  • Gesetzlich vorgeschriebener Energieausweis
  • Wohnflächenberechnung
  • Betriebskostenaufstellung

Sollten Sie nun Hilfe bei der Umsetzung der möglichen Maßnahmen zur Wertsteigerung bzw. Präsentation Ihrer Immobilie benötigen: Unterstützen wir Sie gerne, mit einem Rundumpaket zur Verkaufsförderung Ihres Hauses.

7. Dies sind unsere Leistungen

  • Einwertung Ihrer Immobilie. Schriftliche Verkaufswertermittlung Ihrer Immobilie auf Basis anerkannter Marktdaten.
  • Marketingplan Ausarbeitung eines maßgeschneiderten Marketingplans. Koordination und Durchführung aller Marketingmaßnahmen für Immobilie.
  • Hochwertiges Exposé Erstellung eines aussagekräftigen und hochwertigen Exposés: Professionelle Fotoaufnahmen, Aufarbeitung aller zum Verkauf notwendigen Unterlagen, Gestaltung und Optimierung der Grundrisse, ausführliche Umgebungskarte, zusammengefasste Gebäudedaten.
  • Drohnenaufnahme und 3D-Rundgänge Erstellung von hochwertigen 4K-Drohnenaufnahmen und 3D-Rundgängen
  • Schaufenster und Verkaufsschilder Schaufensteraushang und Aufstellung eines Verkaufsschildes.
  • Bewerbung Vermarktung in mehreren Internetportalen, sowie auf unserer Webseite. Außerdem schalten wir ansprechende und einheitliche Anzeigen in geeigneten Medien.

Quelle: https://www.immonet.de/service/checkliste-immobilienverkauf.html

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