Beim konventionellen Verkauf legt man im Vorfeld einen Preis fest.
Den erhält man, oder eben nicht.
Beim Bieterverfahren ist die Preisfindung nachgelagert.
Der Markt entscheidet über den Wert der Immobilie.
Rechtliches:
Der Erwerb einer Immobilie kann in Deutschland nur über einen notariellen Kaufvertrag erfolgen.
Bedeutet konkret:
Das Bieterverfahren ist entgegen einer Auktion unverbindlich, das heißt, Sie sind nicht verpflichtet an das „Höchstgebot“ zu verkaufen, ebenso wenig muss der Käufer zu seinem Gebot stehen.
In der Praxis erreichen wir jedoch durch das transparente Verfahren für beide Seiten attraktive Konditionen.