Die 3 Schritte zum perfekten, jederzeit begründbaren Angebotspreis.
Für die erste Einschätzung hole ich mir eine Schnellbewertung, darüber hinaus checke ich die Preisentwicklung, die sozioökonomischen Daten also Demographie, Wirtschaft etc.
Der nächste Blick richtet sich auf die Nahversorgung und Infrastruktur. Salopp ausgedrückt, wie weit ist es zum nächsten Arzt, zum nächsten Supermarkt, Schule, Kindergarten, Bushaltestelle etc.. Die Schnellbewertung gibt mir u.a. eine Preisspanne vor. Mit diesen Daten kann ich diese verfeinern.
Jetzt ist der Sachverständige gefordert.
Der 2. Schritt ist das eigentliche Herzstück der Wertermittlung, die konkrete Marktpreisermittlung nach § 194 BauGB.
Hierzu ist es erforderlich, die Immobilie eingehend zu besichtigen Unterlagen wie Grundbuchauszug, Flurkarte, Pläne etc. zu prüfen ggf. nach zu messen und bei vorhandenen Schäden, die ich nicht beurteilen kann, auch mal einen Spezialisten hinzu zu ziehen.
Das Ergebnis der neutralen Bewertung basiert auf realen Kaufpreisen, die bestmöglich aktualisiert in die Wertermittlung einfließen. Oder konkret ausgedrückt, wenn 10 Sachverständige die Immobilie bewerten, sollte immer nahezu das gleiche Ergebnis rauskommen. Das gilt natürlich auch für das finanzierende Finanzinstitut.
Dieser Wert ist die Basis für die spätere Vermarktung, egal ob konventionell oder Bieterverfahren.
Jetzt ist Marktkenntnis und Erfahrung gefragt.
Der vorher ermittelte Wert ist, wenn auch korrekt ermittelt, trotz alledem ein Vergangenheitswert. Deshalb ist es so wichtig, sowohl die Preisentwicklung als auch die gegenwärtigen Angebote gleichwertiger Immobilien im Blick zu haben.
Last but not least fließt natürlich ein bisschen Bauchgefühl und die über 10-jährige Erfahrung von weit über 100 realisierten Projekten mit in die Festlegung des finalen Angebotspreises mit hinein.