Die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude ersetzt die bisherige Förderung

Haben Sie vor, in ein energie­sparendes Gebäude zu investieren? Sehr gute Idee! Damit können Sie Ihre Energie­kosten dauerhaft senken und das Klima schützen.

Wichtig für Ihre Pläne: Im Rahmen des Klima­schutz­programmes 2030 entwickelt die Bundes­regierung die Förderung für energie­effiziente Gebäude weiter. Die neue „Bundes­förderung für effiziente Gebäude (BEG)“ startet bei der KfW zum 01.07.2021.

Sie gilt für alle Wohngebäude, B. für Eigentums­wohnungen, Ein- und Mehr­familien­häuser oder Wohnheime, sowie für alle Nichtwohngebäude, B. für Gewerbe­gebäude, kommunale Gebäude oder Krankenhäuser.

Welche Förderung kommt für Sie in Frage? Sie haben die Wahl!

Hier erhalten Sie einen ersten Überblick über die Änderungen und Neu­regelungen zum 01.07.2021 sowie zu den Änderungen, die schon ab dem 01.01.2021 gelten. Damit können Sie auch entscheiden, ob Sie noch rechtzeitig eine Förderung nach der bisherigen Regelung beantragen möchten – oder ob Sie warten, bis die neue Regelung gilt.

Gemeinsam für den Klimaschutz – Hintergrund und Zielsetzung

In unseren Gebäuden steckt großes Energie­spar­potenzial: Etwa 25 % unseres CO2-Ausstoßes fallen durch Gebäude und ihre Energie­versorgung an. Mit dem Klima­schutz­programm 2030 hat die Bundes­regierung deshalb beschlossen, die Gebäude­förderung weiter­zu­entwickeln und noch attraktiver zu machen.

Ein zentraler Punkt: Die KfW-Förderung in diesem Bereich wird jetzt unter einem Dach zusammen­gefasst – als „Bundes­förderung für effiziente Gebäude (BEG)“. Die neue Förderung soll dazu beitragen, durch eine Kombination aus Energie­einsparung und Einsatz erneuerbarer Energien den Primär­energie­bedarf von Gebäuden bis 2050 um rund 80 Prozent gegenüber 2008 zu senken.

Beim Bauen und Sanieren spielen zukünftig Nach­haltigkeit, Digitalisierung und erneuerbare Energien eine größere Rolle. Maßnahmen in diesen Bereichen werden daher mit einer höheren Förderung belohnt. Ein Beispiel: Sie erhalten bis zu 75.000 Euro Zuschuss, wenn Sie Ihr Ein­familien­haus sanieren und dabei die Stufe „Effizienz­haus 40“ mit einer Erneuerbaren-Energien-Klasse erreichen. Höhere Förderung erhalten Sie auch, wenn Sie für Ihr Wohn­gebäude einen individuellen Sanierungs­fahrplan erstellen lassen und vollständig umsetzen.

Wir berücksichtigen bei Wohn­gebäuden vollständig umgesetzte individuelle Sanierungs­fahr­pläne mit einer höheren Förderung.

Ein weiteres Plus: Es wird leichter, die Förderung zu beantragen. In Zukunft stellen Sie nur noch einen einzigen Antrag – darin enthalten sind auch die Fach­planung und Baubegleitung.

Wohngebäude

Ab dem 01.07.2021 können Sie die neuen Förder­kredite und Zuschüsse der „Bundes­förderung für effiziente Gebäude (BEG)“ beantragen – für einen Neubau oder für die Sanierung zum Effizienz­haus sowie einzelne energetische Maßnahmen. Die Förderung für Bau­begleitung beantragen Sie direkt zusammen mit Ihrem Kredit oder Zuschuss. Grundsätzlich gilt: Sie dürfen mit Ihrem Vorhaben erst nach Beantragung starten.

Neubau:

Wenn Sie ein neues Effizienzhaus bauen oder kaufen, wird dies wahl­weise mit einem Kredit mit Tilgungszuschuss oder einem direkt ausgezahlten Zuschuss gefördert – Sie haben die Wahl.

Darüber hinaus erhalten Sie eine Förderung für die Fach­planung und Bau­begleitung sowie eine Nachhaltigkeits­zertifizierung.

Sanierung von bestehenden Immobilien zum Effizienzhaus

Wenn Sie ein Wohngebäude zum Effizienzhaus sanieren oder ein frisch saniertes Effizienz­haus kaufen, wird dies mit einem Kredit mit Tilgungszuschuss oder einem direkt ausgezahlten Zuschuss gefördert. Darüber hinaus erhalten Sie eine Förderung für die Fach­planung und Bau­begleitung. Ist eine Immobilie schon über 5 Jahre alt, so wird die Sanierung, wenn der Bau­antrag oder die Bau­anzeige für Ihr Wohn­gebäude zum Zeit­punkt des Antrags mindestens 5 Jahre zurückliegt, künftig auch gefördert. Wichtig ist dabei, die Reihenfolge zu beachten. Sie dürfen mit Ihrem Vorhaben erst nach Beantragung starten!

Neu: 5 % Extrazuschuss mit einem Sanierungsfahrplan (isFP)

Gemeinsam mit einer Expertin oder einem Experten für Energie­effizienz können Sie einen individuellen Sanierungs­fahrplan (iSFP) erstellen. Dann haben Sie max. 15 Jahre Zeit, um Schritt für Schritt zu sanieren und die gewünschte Effizienz­haus-Stufe zu erreichen. Das Extra: Ihr Zuschuss steigt um 5 %.

Einzelne energetische Maßnahmen in bestehenden Immobilien

Wenn Sie ein Wohn­gebäude mit einzelnen energetischen Maßnahmen sanieren, erhalten Sie eine Förderung in Form eines Kredits mit Tilgungszuschuss im Rahmen der „Bundes­förderung für effiziente Gebäude – Einzel­maßnahmen (BEG EM)“.

Einzelne Maßnahmen bei der Heizungstechnik

Sie erhalten max. 60.000 Euro als Kredit je Wohneinheit.

  • Ihr Vorhaben wird zukünftig gefördert, wenn der Bau­antrag oder die Bau­anzeige für Ihr Wohn­gebäude zum Zeit­punkt des Antrags mindestens 5 Jahre zurückliegt.
  • Ist Ihre einzelne Maßnahme Teil eines individuellen Sanierungs­fahrplans (iSFP), den Sie innerhalb von 15 Jahren umsetzen? Dann steigt Ihr Tilgungs­zuschuss für diese Maßnahme um 5 %.
  • Darüber hinaus erhalten Sie eine Förderung für die Fach­planung und Bau­begleitung.
 

Baubegleitung

Pflicht bei der Förderung: Für die Fach­planung und Bau­begleitung eines Effizienz­hauses oder einzelne energetische Maßnahmen bei bestehenden Gebäuden benötigen Sie eine Expertin oder einen Experten für Energieeffizienz aus der Liste der Deutschen Energie-Agentur (dena).

In Zukunft fördern wir im Rahmen der BEG auch eine akustische Fachplanung sowie die Nachhaltigkeitszertifizierung  eines Neubaus mit dem Qualitäts­siegel „Nachhaltiges Gebäude“. Informationen über die Nachhaltigkeits­zertifizierung und die Zertifizierungs­stellen finden Sie zum BEG-Start auf der Seite: www.nachhaltigesbauen.de.

Wenn Sie Ihre Heizungs­anlage erneuern oder optimieren wollen, kann sowohl eine Expertin oder ein Experte für Energie­effizienz als auch ein Fach­unternehmen die benötigten Bestätigungen ausstellen.

Für ein Effizienzhaus

Die Baubegleitung wird in der Kredit­variante mit einem zusätz­lichen Kredit­betrag und Tilgungs­zuschuss und in der Zuschuss­variante mit einem zusätz­lichen Zuschuss gefördert. Die Nachhaltigkeits­zertifizierung fördern wir mit einem zusätz­lichen (Tilgungs-)­zuschuss, wenn Sie eine Effizienz­haus-Stufe 40 oder 55 mit Nach­haltig­keits-Klasse erreichen. Es gelten die gleichen Höchst­beträge wie bei der Bau­begleitung. Davon erhalten Sie ebenfalls 50 % als (Tilgungs-)zuschuss.

Für einzelne energetische Maßnahmen bei bestehenden Gebäuden

Die Baubegleitung wird mit einem zusätz­lichen Kredit­betrag und Tilgungszuschuss gefördert. Wichtig: Stellen Sie den Antrag auf Baubegleitung direkt mit Ihrem Kredit- bzw. Zuschussantrag! Wenn Sie sich für einen Kredit entscheiden, erhöht sich Ihr Kreditbetrag um die Kosten der Bau­be­gleitung. Von diesen Kosten erhalten Sie 50 % als Tilgungszuschuss. Wenn Sie sich für einen direkt ausgezahlten Zuschuss entscheiden, erhöht sich Ihr Zuschuss um 50 % der Kosten für die Baubegleitung.

Nichtwohngebäude

Ab dem 01.07.2021 können Sie die neuen Förder­kredite und Zuschüsse der „Bundes­förderung für effiziente Gebäude (BEG)“ beantragen – für einen Neubau oder die Sanierung zum Effizienz­gebäude sowie einzelne energetische Maßnahmen. Die Förderung für die Bau­begleitung beantragen Sie direkt zusammen mit Ihrem Kredit oder Zuschuss.

Neubau

Wenn Sie ein neues Effizienzgebäude bauen oder kaufen, wird dies mit einem Kredit mit Tilgungszuschuss oder einem direkt aus­gezahlten Zuschuss – Sie haben die Wahl. Die Höchstgrenze der förder­fähigen Kosten orientiert sich an der Netto­grund­fläche des Gebäudes: Sie erhalten 2.000 Euro pro m2 Netto­grund­fläche, insgesamt max. 30 Mio. Euro. Darüber hinaus erhalten Sie eine Förderung für die Fach­planung und Bau­begleitung sowie eine Nachhaltigkeits­zertifizierung. Für kommunale Gebiets­körper­schaften sowie Gemeinde- und Zweck­verbände orientiert sich der Zinssatz an der Kapital­markt­entwicklung. Für alle übrigen Antrag­steller hängt der Zinssatz von Ihrer Bonität ab.

Sanierung von bestehenden Immobilien zum Effizienzgebäude

Wenn Sie ein Nichtwohngebäude zum Effizienzgebäude sanieren oder ein frisch saniertes Effizienz­gebäude kaufen, fördern wird dies mit einem Kredit mit Tilgungszuschuss oder einem direkt ausgezahlten Zuschuss – Sie haben die Wahl. Die Höchst­grenze der förder­fähigen Kosten orientiert sich an der Netto­grund­fläche des Gebäudes: Sie erhalten 2.000 Euro pro m2 Netto­grund­fläche, insgesamt max. 30 Mio. Euro. Ist die Immobilie über 5 Jahre alt, wird die Sanierung zukünftig gefördert, wenn der Bau­antrag oder die Bau­anzeige für Ihr Nicht­wohn­gebäude zum Zeitpunkt des Antrags mindestens 5 Jahre zurückliegt. Für kommunale Gebiets­körper­schaften sowie Gemeinde- und Zweck­verbände orientiert sich der Zinssatz an der Kapital­markt­entwicklung. Für alle übrigen Antrag­steller hängt der Zinssatz von Ihrer Bonität ab.

Einzelne energetische Maßnahmen in bestehenden Gebäuden

Wenn Sie ein Gebäude mit einzelnen energetischen Maßnahmen sanieren, wird dies mit einem Kredit mit Tilgungszuschuss im Rahmen der „Bundes­förderung für effiziente Gebäude – Einzel­maßnahmen (BEG EM)“ gefördert. Die Höchst­grenze der förder­fähigen Kosten orientiert sich an der Netto­grund­fläche des Gebäudes: Sie erhalten 1.000 Euro pro m² Netto­grund­fläche, insgesamt max. 15 Mio. Euro.

Einzelne Maßnahmen bei der Heizungstechnik

Ihre Förderung für einzelne energetische Maßnahmen:

  • Sie erhalten max. 15 Mio. Euro als Kredit.
  • Wir fördern Ihr Vorhaben zukünftig, wenn der Bau­antrag oder die Bau­anzeige für Ihr Gebäude mindestens 5 Jahre zurückliegt.
  • Für kommunale Gebiets­körper­schaften sowie Gemeinde- und Zweck­verbände orientiert sich der Zinssatz an der Kapital­markt­entwicklung. Für alle übrigen Antrag­steller hängt der Zinssatz auch von ihrer Bonität ab.
  • Darüber hinaus erhalten Sie eine Förderung für die Fach­planung und Bau­begleitung.
 

Die bisherigen Förderprodukte können Sie noch bis zum 30.06.2021 beantragen.

Gut zu wissen:

Zuschüsse für einzelne energetische Maßnahmen beantragen Sie seit 01.01.2021 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhr­kontrolle (BAFA).
Der Zuschuss Energieeffizient Sanieren – Zuschuss Brennstoffzelle (433) bleibt als eigen­ständige Förderung neben der BEG bestehen. Weitere Informationen zur neuen BEG-Förderung finden Sie auf der Seite des Bundes­ministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi).

Alle genauen Details mit den Produktseiten und den Tilgungszuschüssen finden Sie auf der Website:

https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Bundesförderung-für-effiziente-Gebäude/