Wichtig für Ihre Pläne: Im Rahmen des Klimaschutzprogrammes 2030 entwickelt die Bundesregierung die Förderung für energieeffiziente Gebäude weiter. Die neue „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ startet bei der KfW zum 01.07.2021.
Sie gilt für alle Wohngebäude, B. für Eigentumswohnungen, Ein- und Mehrfamilienhäuser oder Wohnheime, sowie für alle Nichtwohngebäude, B. für Gewerbegebäude, kommunale Gebäude oder Krankenhäuser.
Hier erhalten Sie einen ersten Überblick über die Änderungen und Neuregelungen zum 01.07.2021 sowie zu den Änderungen, die schon ab dem 01.01.2021 gelten. Damit können Sie auch entscheiden, ob Sie noch rechtzeitig eine Förderung nach der bisherigen Regelung beantragen möchten – oder ob Sie warten, bis die neue Regelung gilt.
In unseren Gebäuden steckt großes Energiesparpotenzial: Etwa 25 % unseres CO2-Ausstoßes fallen durch Gebäude und ihre Energieversorgung an. Mit dem Klimaschutzprogramm 2030 hat die Bundesregierung deshalb beschlossen, die Gebäudeförderung weiterzuentwickeln und noch attraktiver zu machen.
Ein zentraler Punkt: Die KfW-Förderung in diesem Bereich wird jetzt unter einem Dach zusammengefasst – als „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“. Die neue Förderung soll dazu beitragen, durch eine Kombination aus Energieeinsparung und Einsatz erneuerbarer Energien den Primärenergiebedarf von Gebäuden bis 2050 um rund 80 Prozent gegenüber 2008 zu senken.
Beim Bauen und Sanieren spielen zukünftig Nachhaltigkeit, Digitalisierung und erneuerbare Energien eine größere Rolle. Maßnahmen in diesen Bereichen werden daher mit einer höheren Förderung belohnt. Ein Beispiel: Sie erhalten bis zu 75.000 Euro Zuschuss, wenn Sie Ihr Einfamilienhaus sanieren und dabei die Stufe „Effizienzhaus 40“ mit einer Erneuerbaren-Energien-Klasse erreichen. Höhere Förderung erhalten Sie auch, wenn Sie für Ihr Wohngebäude einen individuellen Sanierungsfahrplan erstellen lassen und vollständig umsetzen.
Wir berücksichtigen bei Wohngebäuden vollständig umgesetzte individuelle Sanierungsfahrpläne mit einer höheren Förderung.
Ein weiteres Plus: Es wird leichter, die Förderung zu beantragen. In Zukunft stellen Sie nur noch einen einzigen Antrag – darin enthalten sind auch die Fachplanung und Baubegleitung.
Ab dem 01.07.2021 können Sie die neuen Förderkredite und Zuschüsse der „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ beantragen – für einen Neubau oder für die Sanierung zum Effizienzhaus sowie einzelne energetische Maßnahmen. Die Förderung für Baubegleitung beantragen Sie direkt zusammen mit Ihrem Kredit oder Zuschuss. Grundsätzlich gilt: Sie dürfen mit Ihrem Vorhaben erst nach Beantragung starten.
Neubau:
Wenn Sie ein neues Effizienzhaus bauen oder kaufen, wird dies wahlweise mit einem Kredit mit Tilgungszuschuss oder einem direkt ausgezahlten Zuschuss gefördert – Sie haben die Wahl.
Darüber hinaus erhalten Sie eine Förderung für die Fachplanung und Baubegleitung sowie eine Nachhaltigkeitszertifizierung.
Sanierung von bestehenden Immobilien zum Effizienzhaus
Wenn Sie ein Wohngebäude zum Effizienzhaus sanieren oder ein frisch saniertes Effizienzhaus kaufen, wird dies mit einem Kredit mit Tilgungszuschuss oder einem direkt ausgezahlten Zuschuss gefördert. Darüber hinaus erhalten Sie eine Förderung für die Fachplanung und Baubegleitung. Ist eine Immobilie schon über 5 Jahre alt, so wird die Sanierung, wenn der Bauantrag oder die Bauanzeige für Ihr Wohngebäude zum Zeitpunkt des Antrags mindestens 5 Jahre zurückliegt, künftig auch gefördert. Wichtig ist dabei, die Reihenfolge zu beachten. Sie dürfen mit Ihrem Vorhaben erst nach Beantragung starten!
Neu: 5 % Extrazuschuss mit einem Sanierungsfahrplan (isFP)
Gemeinsam mit einer Expertin oder einem Experten für Energieeffizienz können Sie einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen. Dann haben Sie max. 15 Jahre Zeit, um Schritt für Schritt zu sanieren und die gewünschte Effizienzhaus-Stufe zu erreichen. Das Extra: Ihr Zuschuss steigt um 5 %.
Einzelne energetische Maßnahmen in bestehenden Immobilien
Wenn Sie ein Wohngebäude mit einzelnen energetischen Maßnahmen sanieren, erhalten Sie eine Förderung in Form eines Kredits mit Tilgungszuschuss im Rahmen der „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)“.
Einzelne Maßnahmen bei der Heizungstechnik
Sie erhalten max. 60.000 Euro als Kredit je Wohneinheit.
Baubegleitung
Pflicht bei der Förderung: Für die Fachplanung und Baubegleitung eines Effizienzhauses oder einzelne energetische Maßnahmen bei bestehenden Gebäuden benötigen Sie eine Expertin oder einen Experten für Energieeffizienz aus der Liste der Deutschen Energie-Agentur (dena).
In Zukunft fördern wir im Rahmen der BEG auch eine akustische Fachplanung sowie die Nachhaltigkeitszertifizierung eines Neubaus mit dem Qualitätssiegel „Nachhaltiges Gebäude“. Informationen über die Nachhaltigkeitszertifizierung und die Zertifizierungsstellen finden Sie zum BEG-Start auf der Seite: www.nachhaltigesbauen.de.
Wenn Sie Ihre Heizungsanlage erneuern oder optimieren wollen, kann sowohl eine Expertin oder ein Experte für Energieeffizienz als auch ein Fachunternehmen die benötigten Bestätigungen ausstellen.
Für ein Effizienzhaus
Die Baubegleitung wird in der Kreditvariante mit einem zusätzlichen Kreditbetrag und Tilgungszuschuss und in der Zuschussvariante mit einem zusätzlichen Zuschuss gefördert. Die Nachhaltigkeitszertifizierung fördern wir mit einem zusätzlichen (Tilgungs-)zuschuss, wenn Sie eine Effizienzhaus-Stufe 40 oder 55 mit Nachhaltigkeits-Klasse erreichen. Es gelten die gleichen Höchstbeträge wie bei der Baubegleitung. Davon erhalten Sie ebenfalls 50 % als (Tilgungs-)zuschuss.
Für einzelne energetische Maßnahmen bei bestehenden Gebäuden
Die Baubegleitung wird mit einem zusätzlichen Kreditbetrag und Tilgungszuschuss gefördert. Wichtig: Stellen Sie den Antrag auf Baubegleitung direkt mit Ihrem Kredit- bzw. Zuschussantrag! Wenn Sie sich für einen Kredit entscheiden, erhöht sich Ihr Kreditbetrag um die Kosten der Baubegleitung. Von diesen Kosten erhalten Sie 50 % als Tilgungszuschuss. Wenn Sie sich für einen direkt ausgezahlten Zuschuss entscheiden, erhöht sich Ihr Zuschuss um 50 % der Kosten für die Baubegleitung.
Nichtwohngebäude
Ab dem 01.07.2021 können Sie die neuen Förderkredite und Zuschüsse der „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ beantragen – für einen Neubau oder die Sanierung zum Effizienzgebäude sowie einzelne energetische Maßnahmen. Die Förderung für die Baubegleitung beantragen Sie direkt zusammen mit Ihrem Kredit oder Zuschuss.
Neubau
Wenn Sie ein neues Effizienzgebäude bauen oder kaufen, wird dies mit einem Kredit mit Tilgungszuschuss oder einem direkt ausgezahlten Zuschuss – Sie haben die Wahl. Die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten orientiert sich an der Nettogrundfläche des Gebäudes: Sie erhalten 2.000 Euro pro m2 Nettogrundfläche, insgesamt max. 30 Mio. Euro. Darüber hinaus erhalten Sie eine Förderung für die Fachplanung und Baubegleitung sowie eine Nachhaltigkeitszertifizierung. Für kommunale Gebietskörperschaften sowie Gemeinde- und Zweckverbände orientiert sich der Zinssatz an der Kapitalmarktentwicklung. Für alle übrigen Antragsteller hängt der Zinssatz von Ihrer Bonität ab.
Sanierung von bestehenden Immobilien zum Effizienzgebäude
Wenn Sie ein Nichtwohngebäude zum Effizienzgebäude sanieren oder ein frisch saniertes Effizienzgebäude kaufen, fördern wird dies mit einem Kredit mit Tilgungszuschuss oder einem direkt ausgezahlten Zuschuss – Sie haben die Wahl. Die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten orientiert sich an der Nettogrundfläche des Gebäudes: Sie erhalten 2.000 Euro pro m2 Nettogrundfläche, insgesamt max. 30 Mio. Euro. Ist die Immobilie über 5 Jahre alt, wird die Sanierung zukünftig gefördert, wenn der Bauantrag oder die Bauanzeige für Ihr Nichtwohngebäude zum Zeitpunkt des Antrags mindestens 5 Jahre zurückliegt. Für kommunale Gebietskörperschaften sowie Gemeinde- und Zweckverbände orientiert sich der Zinssatz an der Kapitalmarktentwicklung. Für alle übrigen Antragsteller hängt der Zinssatz von Ihrer Bonität ab.
Einzelne energetische Maßnahmen in bestehenden Gebäuden
Wenn Sie ein Gebäude mit einzelnen energetischen Maßnahmen sanieren, wird dies mit einem Kredit mit Tilgungszuschuss im Rahmen der „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)“ gefördert. Die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten orientiert sich an der Nettogrundfläche des Gebäudes: Sie erhalten 1.000 Euro pro m² Nettogrundfläche, insgesamt max. 15 Mio. Euro.
Einzelne Maßnahmen bei der Heizungstechnik
Ihre Förderung für einzelne energetische Maßnahmen:
Die bisherigen Förderprodukte können Sie noch bis zum 30.06.2021 beantragen.
Gut zu wissen:
Zuschüsse für einzelne energetische Maßnahmen beantragen Sie seit 01.01.2021 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Der Zuschuss Energieeffizient Sanieren – Zuschuss Brennstoffzelle (433) bleibt als eigenständige Förderung neben der BEG bestehen. Weitere Informationen zur neuen BEG-Förderung finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi).
Alle genauen Details mit den Produktseiten und den Tilgungszuschüssen finden Sie auf der Website:
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Bundesförderung-für-effiziente-Gebäude/